Gesetze › SGleiG › Teil 3 Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Dienst § 16 SGleiG Angebote von Betreuungsmöglichkeiten Es sollen Angebote zur Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen gemacht werden. Dies umfasst auch Beratungs- und Vermittlungsleistungen. Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 15 Beruflicher Wiedereinstieg nach familien- oder pflegebedingter Beurlaubung oder Elternzeit § 17 Erstattung von Kosten für die Betreuung von Kindern oder von pflegebedürftigen Angehörigen