§ 41 SLV
Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Oberleutnant zulässig:
- 1.
zum Hauptmann nach drei Jahren,
- 2.
zum Major nach sieben Jahren und
- 3.
zum Oberst nach 13 Jahren.
Soldatenlaufbahnverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle