AdvoCite

§ 41 SLV

Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere

Beförderungen sind nach folgenden Dienstzeiten seit Ernennung zum Oberleutnant zulässig:

  1. 1.

    zum Hauptmann nach drei Jahren,

  2. 2.

    zum Major nach sieben Jahren und

  3. 3.

    zum Oberst nach 13 Jahren.

Soldatenlaufbahnverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

© 2026 AdvoCite® All rights reserved