AdvoCite
SLV
Soldatenlaufbahnverordnung
Kapitel 1 Allgemeines
- § 1Persönlicher Geltungsbereich, Dienstgradbezeichnungen
- § 2Dienstliche Beurteilung
- § 3Beurteilungsverfahren
- § 3aReferenzgruppen
- § 4Ordnung der Laufbahnen
- § 5Einstellung
- § 6Zusicherung der Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 7Beförderung
- § 8Dienstzeiterfordernisse
- § 9Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel
Kapitel 2 Laufbahngruppe der Mannschaften
- § 10Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften
- § 11Beförderung der Mannschaften
- § 12Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
Kapitel 3 Laufbahngruppe der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere
Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Unterabschnitt 1 Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
- § 13Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter
- § 14Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter
- § 15Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 16Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere
Unterabschnitt 2 Feldwebel
- § 17Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
- § 18Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
- § 19Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 20Beförderung der Feldwebel
- § 21Aufstieg in eine Laufbahn der Feldwebel
Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und sonstige Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
Kapitel 4 Laufbahngruppe der Offizierinnen und Offiziere
Abschnitt 1 Berufssoldatinnen, Berufssoldaten, Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Unterabschnitt 1 Truppendienst
- § 23Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 24Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 25Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- § 26Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- § 27Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
Unterabschnitt 2 Sanitätsdienst
- § 28Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- § 29Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- § 30Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- § 31Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- § 32Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
Unterabschnitt 3 Militärmusikdienst
- § 33Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- § 34Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- § 35Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- § 36Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- § 37Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
Unterabschnitt 4 Geoinformationsdienst der Bundeswehr
- § 38Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- § 39Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- § 40Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- § 41Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- § 42Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
Unterabschnitt 5 Militärfachlicher Dienst
- § 43Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 44Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 45Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- § 46Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 47Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
Abschnitt 2 Sonstige Soldatinnen und Soldaten (§ 1 Absatz 1 Nummer 2 bis 7)
Kapitel 5 Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 49Verwaltungsvorschriften
- § 50Ausnahmen
- § 51Übergangsvorschriften
- Anlage 1(zu § 4) Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere
- Anlage 2(zu § 7 Absatz 3) Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten