§ 10c SpielV
Die Unterrichtung über den Spieler- und Jugendschutz umfasst insbesondere die fachspezifischen Pflichten und Befugnisse folgender Sachgebiete:
- 1.
Gewerbeordnung und Spielverordnung,
- 2.
Spielhallenrecht der Länder,
- 3.
Spielverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle