Gesetze › SprengG › Abschnitt VI Überwachung des Umgangs und des Verkehrs› Unterabschnitt 2 Marktüberwachung § 33a SprengG (weggefallen) Sprengstoffgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 33 Beschäftigungsverbot § 33b Maßnahmen bei mangelhaften explosionsgefährlichen Stoffen und mangelhaftem Sprengzubehör