Gesetze › SpTrUG § 17 SpTrUG Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Gesetz über die Spaltung der von der Treuhandanstalt verwalteten Unternehmen · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 16a Anwendung auf den Rechtsnachfolger