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StabiRatG
Stabilitätsratsgesetz
- § 1Stabilitätsrat
- § 2Aufgaben des Stabilitätsrates
- § 3Fortlaufende Haushaltsüberwachung
- § 4Prüfung einer drohenden Haushaltsnotlage
- § 5Sanierungsverfahren
- § 6Überwachung der Einhaltung der grundgesetzlichen Verschuldungsregel
- § 7Stellungnahme zur Festlegung des Nettoausgabenpfades und Überwachung der Einhaltung des im mittelfristigen finanzpolitisch-strukturellen Plan festgelegten Nettoausgabenpfades
- § 8Unabhängiger Beirat des Stabilitätsrates
- § 9Veröffentlichung der Beschlüsse und Unterrichtung der Parlamente