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§ 25 StGB

Täterschaft

(1)

Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht.

(2)

Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter).

Strafgesetzbuch · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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