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§ 4 StmStbAusbV
Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
- 1.
fachrichtungsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 2.
berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung
- a)
Steinmetzarbeiten oder
- b)
Steinbildhauerarbeiten sowie
- a)
- 3.
fachrichtungsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten werden in Berufsbildpositionen als Teil des Ausbildungsberufsbildes gebündelt.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Gestalten von kundenorientierten Arbeitsprozessen,
- 2.
Planen, Vorbereiten und Organisieren von Arbeitsaufgaben,
- 3.
Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
- 4.
Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Anlagen,
- 5.
Be- und Verarbeiten von Metallen, Kunst- und Hilfsstoffen,
- 6.
Herstellen und Bearbeiten von Werkstücken aus Blöcken und Platten,
- 7.
Herstellen von Profilen,
- 8.
Herstellen von eingesetzten Flächen und Einlegearbeiten,
- 9.
Herstellen von Schriften, Symbolen und Ornamenten,
- 10.
Herstellen von Bauteilen aus mineralisch gebundenen Materialien,
- 11.
Verarbeiten von künstlich hergestellten Steinen,
- 12.
Verlegen und Versetzen von Platten und Fliesen sowie Versetzen von Werkstücken,
- 13.
Einsetzen von programmierbaren Maschinen sowie
- 14.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen und Übergeben der Leistungen an Kunden und Kundinnen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinmetzarbeiten sind:
- 1.
Verlegen von Bodenbelägen und Versetzen von Treppen,
- 2.
Versetzen und Verankern von Bauteilen und Fassaden,
- 3.
Gestalten, Herstellen und Versetzen von Denkmalen und Grabanlagen sowie
- 4.
Instandhalten und Restaurieren von Bauwerken und Denkmalen.
Die Berufsbildpositionen der berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in der Fachrichtung Steinbildhauerarbeiten sind:
- 1.
Gestalten und Herstellen von Formen und Modellen,
- 2.
Herstellen von Schriften, Reliefs und Skulpturen sowie
- 3.
Instandsetzen und Restaurieren von Bildhauerarbeiten.
Die Berufsbildpositionen der fachrichtungsübergreifenden, integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sind:
- 1.
Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit und
- 4.
Umweltschutz.