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§ 468 StPO

Kosten bei Straffreierklärung

Bei wechselseitigen Beleidigungen wird die Verurteilung eines oder beider Teile in die Kosten dadurch nicht ausgeschlossen, daß einer oder beide für straffrei erklärt werden.

Strafprozeßordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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