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§ 478 StPO

Form der Datenübermittlung

Auskünfte nach den §§ 474 bis 476 und Datenübermittlungen von Amts wegen nach § 477 können auch durch Überlassung von Kopien aus den Akten erfolgen.

Strafprozeßordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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