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§ 82 StPO

Form der Erstattung eines Gutachtens im Vorverfahren

Im Vorverfahren hängt es von der Anordnung des Richters ab, ob die Sachverständigen ihr Gutachten schriftlich oder mündlich zu erstatten haben.

Strafprozeßordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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