Die öffentlichen Eisenbahnen können für Verkehrsleistungen nach § 1 besondere Anmeldungen fordern. Art und Umfang der Verkehrsleistungen und Anmeldefristen vereinbaren die öffentlichen Eisenbahnen mit den Streitkräften.
Verordnung über Verkehrsleistungen der Eisenbahnen für die Streitkräfte · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle