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§ 16 StrlSchG

Erforderliche Unterlagen

Einem Genehmigungsantrag für eine Tätigkeit nach § 12 Absatz 1 sind die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen, insbesondere die Unterlagen nach Anlage 2, beizufügen.

Strahlenschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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