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StrlSchG
Strahlenschutzgesetz
Teil 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungs- und Geltungsbereich
- § 2Exposition; Expositionssituationen; Expositionskategorien
- § 3Begriff der radioaktiven Stoffe
- § 4Tätigkeiten, Tätigkeitsarten
- § 5Sonstige Begriffsbestimmungen
Teil 2 Strahlenschutz bei geplanten Expositionssituationen
Kapitel 1 Strahlenschutzgrundsätze
- § 6Rechtfertigung von Tätigkeitsarten; Verordnungsermächtigung
- § 7Verfahren zur Prüfung der Rechtfertigung einer Tätigkeitsart; Verordnungsermächtigung
- § 8Vermeidung unnötiger Exposition und Dosisreduzierung
- § 9Dosisbegrenzung
Kapitel 2 Vorabkontrolle bei radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung
Abschnitt 1 Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- § 10Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- § 11Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
Abschnitt 2 Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung; Umgang mit radioaktiven Stoffen; Betrieb von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
- § 12Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
- § 13Allgemeine Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung; Aussetzung des Genehmigungsverfahrens
- § 14Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Menschen
- § 15Besondere Voraussetzungen bei Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Anwendung am Tier in der Tierheilkunde
- § 16Erforderliche Unterlagen
- § 17Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- § 18Prüfung des angezeigten Betriebs einer Anlage zur Erzeugung ionisierender Strahlung
- § 19Genehmigungs- und anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen
- § 20Prüfung des angezeigten Betriebs einer Röntgeneinrichtung
- § 21Beendigung des genehmigten oder angezeigten Betriebs oder Umgangs
- § 22Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen oder Störstrahlern
- § 23Verhältnis zur Verordnung (EU) 2017/745
- § 24Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 3 Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen oder im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
- § 25Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen
- § 26Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler
Abschnitt 4 Beförderung radioaktiver Stoffe; grenzüberschreitende Verbringung
- § 27Genehmigungsbedürftige Beförderung sonstiger radioaktiver Stoffe
- § 28Genehmigungsfreie Beförderung
- § 29Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
- § 30Verordnungsermächtigung für die grenzüberschreitende Verbringung radioaktiver Stoffe
Abschnitt 5 Medizinische Forschung
Unterabschnitt 1 Genehmigung einer Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- § 31Genehmigungsbedürftige Anwendung
- § 31aAntrag auf Genehmigung einer Anwendung
- § 31bGenehmigungsverfahren bei der zuständigen Behörde
- § 31cVoraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Unterabschnitt 2 Anzeige einer Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- § 32Anzeigebedürftige Anwendung
- § 33Beginn der angezeigten Anwendung
- § 34Untersagung der angezeigten Anwendung
- § 34aEingeschränkte Zulassung der angezeigten Anwendung
- § 35Deckungsvorsorge bei der anzeigebedürftigen Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
Unterabschnitt 3 Tätigkeit der Ethik-Kommission bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Menschen zum Zweck der medizinischen Forschung
- § 36Aufgabe der Ethik-Kommission
- § 36aPrüfung einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des § 4 Absatz 23 des Arzneimittelgesetzes
- § 36bPrüfung einer anzeige- oder genehmigungsbedürftigen Anwendung im Rahmen einer klinischen Prüfung im Sinne des Artikels 2 Nummer 45 der Verordnung (EU) 2017/745 oder einer sonstigen klinischen Prüfung im Sinne des § 3 Nummer 4 des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes
- § 36cPrüfung einer sonstigen Anwendung
Unterabschnitt 4 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Schutz des Verbrauchers bei Zusatz radioaktiver Stoffe und Aktivierung; bauartzugelassene Vorrichtungen
Unterabschnitt 1 Rechtfertigung
Unterabschnitt 2 Schutz des Verbrauchers beim Zusatz radioaktiver Stoffe und bei der Aktivierung
- § 39Unzulässiger Zusatz radioaktiver Stoffe und unzulässige Aktivierung
- § 40Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung
- § 41Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung des Zusatzes radioaktiver Stoffe oder der Aktivierung
- § 42Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern
- § 43Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung der grenzüber- schreitenden Verbringung von Konsumgütern
- § 44Rückführung von Konsumgütern
Unterabschnitt 3 Bauartzulassung
- § 45Bauartzugelassene Vorrichtungen
- § 46Verfahren der Bauartzulassung
- § 47Zulassungsschein
- § 48Verwendung oder Betrieb bauartzugelassener Vorrichtungen
- § 49Verordnungsermächtigung
Abschnitt 7 Tätigkeiten im Zusammenhang mit kosmischer Strahlung
- § 50Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen
- § 51Prüfung des angezeigten Betriebs von Luftfahrzeugen
- § 52Anzeigebedürftiger Betrieb von Raumfahrzeugen
- § 53Prüfung des angezeigten Betriebs von Raumfahrzeugen
- § 54Beendigung der angezeigten Tätigkeit
Abschnitt 8 Tätigkeiten im Zusammenhang mit natürlich vorkommender Radioaktivität
Unterabschnitt 1 Arbeitsplätze mit Exposition durch natürlich vorkommende Radioaktivität
- § 55Abschätzung der Exposition
- § 56Anzeige
- § 57Prüfung der angezeigten Tätigkeit
- § 58Beendigung der angezeigten Tätigkeit
- § 59Externe Tätigkeit
Unterabschnitt 2 Tätigkeiten mit Rückständen; Materialien
- § 60Anfall, Verwertung oder Beseitigung von Rückständen
- § 61Anfall und Lagerung überwachungsbedürftiger Rückstände; Verordnungsermächtigung
- § 62Entlassung von Rückständen aus der Überwachung; Verordnungsermächtigung
- § 63In der Überwachung verbleibende Rückstände; Verordnungsermächtigung
- § 64Entfernung von Kontaminationen von Grundstücken
- § 65Überwachung sonstiger Materialien; Verordnungsermächtigung
- § 66Mitteilungspflichten zur Betriebsorganisation
Abschnitt 9 Ausnahme
Kapitel 3 Freigabe
Kapitel 4 Betriebliche Organisation des Strahlenschutzes
- § 69Strahlenschutzverantwortlicher
- § 70Strahlenschutzbeauftragter
- § 71Betriebliche Zusammenarbeit im Strahlenschutz
- § 72Weitere Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen und des Strahlenschutzbeauftragten; Verordnungsermächtigung
- § 73Verordnungsermächtigung für den Erlass einer Strahlenschutzanweisung
- § 74Erforderliche Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz; Verordnungsermächtigungen
- § 75Überprüfung der Zuverlässigkeit
Kapitel 5 Anforderungen an die Ausübung von Tätigkeiten
- § 76Verordnungsermächtigungen für die physikalische Strahlenschutzkontrolle und Strahlenschutzbereiche; Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten der Daten der Körperdosis
- § 77Grenzwert für die Berufslebensdosis
- § 78Grenzwerte für beruflich exponierte Personen
- § 79Verordnungsermächtigung für die berufliche Exposition; Führung einer Gesundheitsakte
- § 80Grenzwerte für die Exposition der Bevölkerung
- § 81Verordnungsermächtigung für den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt
- § 82Verordnungsermächtigung für Pflichten des Strahlenschutzverantwortlichen im Zusammenhang mit Störfällen und Notfällen
- § 83Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
- § 84Früherkennung; Verordnungsermächtigung
- § 85Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten von Daten und Bilddokumenten bei der Anwendung am Menschen; Verordnungsermächtigung
- § 86Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen
- § 87Verordnungsermächtigungen zum Schutz von Personen bei der Anwendung radioaktiver Stoffe oder ionisierender Strahlung am Tier in der Tierheilkunde
- § 88Register über hochradioaktive Strahlenquellen; Verordnungsermächtigungen
- § 89Verordnungsermächtigungen zu der Sicherheit von Strahlungsquellen
Kapitel 6 Melde- und Informationspflichten
- § 90Verordnungsermächtigung für Pflichten, Aufgaben und Befugnisse bei Vorkommnissen; Aufzeichnungs-, Übermittlungs- und Aufbewahrungspflichten
- § 91Verordnungsermächtigung für Informationspflichten des Herstellers oder Lieferanten von Geräten
Teil 3 Strahlenschutz bei Notfallexpositionssituationen
Kapitel 1 Notfallmanagementsystem des Bundes und der Länder
Abschnitt 1 Notfallschutzgrundsätze
Abschnitt 2 Referenz-, Dosis- und Kontaminationswerte; Abfälle und Anlagen
- § 93Referenzwerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
- § 94Dosiswerte und Kontaminationswerte für den Schutz der Bevölkerung; Verordnungsermächtigungen
- § 95Bewirtschaftung von Abfällen, die infolge eines Notfalls kontaminiert sein können, Errichtung und Betrieb von Anlagen; Verordnungsermächtigungen
- § 95aAuskunftsverlangen, Betretensrechte, Mitwirkungs- und Duldungspflichten
- § 96Eilverordnungen
Abschnitt 3 Notfallvorsorge
- § 97Gemeinsame Vorschriften für die Notfallpläne
- § 98Allgemeiner Notfallplan des Bundes
- § 99Besondere Notfallpläne des Bundes
- § 100Allgemeine und besondere Notfallpläne der Länder
- § 101Externe Notfallpläne für ortsfeste Anlagen oder Einrichtungen mit besonderem Gefahrenpotential
- § 102Notfallübungen
- § 103Überprüfung und Änderung der Notfallpläne
- § 104Beschaffung von Schutzwirkstoffen
- § 105Information der Bevölkerung über die Schutzmaßnahmen und Empfehlungen für das Verhalten bei möglichen Notfällen
Abschnitt 4 Radiologische Lage, Notfallreaktion
- § 106Radiologisches Lagezentrum des Bundes
- § 107Aufgaben der Länder bei der Ermittlung und Auswertung der radiologischen Lage
- § 108Radiologisches Lagebild
- § 109Entscheidungen über Schutzmaßnahmen durch die zuständigen Behörden
- § 110Zusammenarbeit und Abstimmung bei Notfällen
- § 111Dosisabschätzung, Abschätzung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen, Anpassung der Notfallplanungen bei überregionalen und regionalen Notfällen
- § 112Information der betroffenen Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
Kapitel 2 Schutz der Einsatzkräfte
- § 113Unterrichtung, Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte im Rahmen der Notfallvorsorge
- § 114Schutz der Einsatzkräfte bei Notfalleinsätzen
- § 115Verantwortlichkeit für den Schutz der Einsatzkräfte
- § 116Schutz der Einsatzkräfte bei anderen Gefahrenlagen
- § 117Verordnungsermächtigungen zum Schutz der Einsatzkräfte
Teil 4 Strahlenschutz bei bestehenden Expositionssituationen
Kapitel 1 Nach einem Notfall bestehende Expositionssituationen
- § 118Übergang zu einer bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
- § 119Radiologische Lage, Maßnahmen, Zusammenarbeit und Abstimmung in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation
- § 120Information der Bevölkerung und Verhaltensempfehlungen
Kapitel 2 Schutz vor Radon
Abschnitt 1 Gemeinsame Vorschriften
- § 121Festlegung von Gebieten; Verordnungsermächtigung
- § 122Radonmaßnahmenplan
- § 123Maßnahmen an Gebäuden; Verordnungsermächtigung
Abschnitt 2 Schutz vor Radon in Aufenthaltsräumen
- § 124Referenzwert; Verordnungsermächtigung
- § 125Unterrichtung der Bevölkerung; Reduzierung der Radonkonzentration
Abschnitt 3 Schutz vor Radon an Arbeitsplätzen in Innenräumen
- § 126Referenzwert
- § 127Messung der Radonkonzentration
- § 128Reduzierung der Radonkonzentration
- § 129Anmeldung
- § 130Abschätzung der Exposition
- § 131Beruflicher Strahlenschutz
- § 131aAufgabe oder Änderung des angemeldeten Arbeitsplatzes
- § 132Verordnungsermächtigung
Kapitel 3 Schutz vor Radioaktivität in Bauprodukten
Kapitel 4 Radioaktiv kontaminierte Gebiete
Abschnitt 1 Radioaktive Altlasten
- § 136Begriff der radioaktiven Altlast; Verordnungsermächtigung
- § 137Verantwortlichkeit für radioaktive Altlasten
- § 138Verdacht auf radioaktive Altlasten
- § 139Behördliche Anordnungsbefugnisse für Maßnahmen; Verordnungsermächtigung
- § 140Weitere Pflichten im Zusammenhang mit der Durchführung von Maßnahmen
- § 141Anwendung der Vorschriften für Tätigkeiten mit Rückständen
- § 142Information der Öffentlichkeit; Erfassung
- § 143Sanierungsplanung; Verordnungsermächtigung
- § 144Behördliche Sanierungsplanung
- § 145Schutz von Arbeitskräften; Verordnungsermächtigung
- § 146Kosten; Ausgleichsanspruch
- § 147Wertausgleich; Verordnungsermächtigung
- § 148Sonstige bergbauliche und industrielle Hinterlassenschaften
- § 149Stilllegung und Sanierung der Betriebsanlagen und Betriebsstätten des Uranerzbergbaus; Verordnungsermächtigung
- § 150Verhältnis zu anderen Vorschriften
Abschnitt 2 Infolge eines Notfalls kontaminierte Gebiete
- § 151Kontaminierte Gebiete in einer Notfallexpositionssituation; Verordnungsermächtigungen
- § 152Kontaminierte Gebiete in einer nach einem Notfall bestehenden Expositionssituation; Verordnungsermächtigungen
Kapitel 5 Sonstige bestehende Expositionssituationen
- § 153Verantwortlichkeit für sonstige bestehende Expositionssituationen
- § 154Ermittlung und Bewertung einer sonstigen bestehenden Expositionssituation
- § 155Verordnungsermächtigung für die Festlegung von Referenzwerten
- § 156Maßnahmen
- § 157Kosten; Ausgleichsanspruch
- § 158Information
- § 159Anmeldung; Anwendung der Bestimmungen zu geplanten Expositionssituationen; Verordnungsermächtigung
- § 160Verhältnis zu den Kapiteln 1 bis 4
Teil 5 Expositionssituationsübergreifende Vorschriften
Kapitel 1 Überwachung der Umweltradioaktivität
- § 161Aufgaben des Bundes
- § 162Aufgaben der Länder
- § 163Integriertes Mess- und Informationssystem des Bundes
- § 164Bewertung der Daten, Unterrichtung des Deutschen Bundestages und des Bundesrates
- § 165Betretungsrecht und Probenahme
Kapitel 2 Weitere Vorschriften
- § 166Festlegungen zur Ermittlung der beruflichen Exposition
- § 167Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und behördliche Mitteilungspflichten für die ermittelte Körperdosis bei beruflicher Exposition
- § 168Übermittlung der Ergebnisse der Ermittlung der Körperdosis
- § 169Bestimmung von Messstellen; Verordnungsermächtigung
- § 170Strahlenschutzregister; Verordnungsermächtigung
- § 171Verordnungsermächtigung für Vorgaben in Bezug auf einen Strahlenpass
- § 172Bestimmung von Sachverständigen; Verordnungsermächtigung
- § 173Verordnungsermächtigungen für Mitteilungspflichten bei Fund und Erlangung
- § 174Verordnungsermächtigung für behördliche Befugnisse bei kontaminiertem Metall
- § 175Dosis- und Messgrößen; Verordnungsermächtigung
- § 176Haftung für durch ionisierende Strahlung verursachte Schäden
- § 177Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen
Teil 6 Strahlenschutzrechtliche Aufsicht, Verwaltungsverfahren
- § 178Strahlenschutzrechtliche Aufsicht
- § 179Anwendung des Atomgesetzes; Anordnungsbefugnis
- § 180Aufsichtsprogramm; Verordnungsermächtigung
- § 181Umweltverträglichkeitsprüfung
- § 182Schriftform, elektronische Kommunikation
- § 183Kosten; Verordnungsermächtigung
Teil 7 Verwaltungsbehörden
- § 184Zuständigkeit der Landesbehörden
- § 184aZuständigkeit der Ethik-Kommission
- § 185Zuständigkeit des Bundesamtes für Strahlenschutz; Verordnungsermächtigung
- § 186Zuständigkeit des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung
- § 187Zuständigkeit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt
- § 188Zuständigkeiten für grenzüberschreitende Verbringungen und deren Überwachung
- § 189Zuständigkeit des Luftfahrt-Bundesamtes
- § 190Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes
- § 190aZuständigkeit des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte und des Paul-Ehrlich-Instituts
- § 191Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
- § 192Zuständigkeiten von Verwaltungsbehörden des Bundes bei Aufgaben des Notfallschutzes und der Überwachung der Umweltradioaktivität; Verordnungsermächtigung
- § 193Informationsübermittlung
- § 193aAusstattung der zuständigen Behörden
Teil 8 Schlussbestimmungen
Kapitel 1 Bußgeldvorschriften
Kapitel 2 Übergangsvorschriften
- § 196Genehmigungsbedürftige Errichtung von Anlagen (§ 10)
- § 197Genehmigungsbedürftige Tätigkeiten (§ 12)
- § 198Genehmigungsbedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 12)
- § 199Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen (§ 17)
- § 200Anzeigebedürftiger Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 19)
- § 201Anzeigebedürftige Prüfung, Erprobung, Wartung und Instandsetzung von Röntgeneinrichtungen und Störstrahlern (§ 22)
- § 202Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen (§ 25)
- § 203Anzeigebedürftige Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb fremder Röntgeneinrichtungen und Störstrahler (§ 26)
- § 204Genehmigungsbedürftige Beförderung radioaktiver Stoffe (§ 27)
- § 205Medizinische Forschung (§§ 31, 32)
- § 206Genehmigungsbedürftiger Zusatz radioaktiver Stoffe und genehmigungsbedürftige Aktivierung (§ 40)
- § 207Genehmigungsbedürftige grenzüberschreitende Verbringung von Konsumgütern (§ 42)
- § 208Bauartzulassung (§ 45)
- § 209Anzeigebedürftiger Betrieb von Luftfahrzeugen (§ 50)
- § 210Anzeigebedürftige Tätigkeiten (§ 56)
- § 211Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)
- § 212Grenzwerte für beruflich exponierte Personen; Ermittlung der Exposition der Bevölkerung (§§ 78, 80)
- § 213Zulassung der Früherkennung (§ 84)
- § 214Anmeldung von Arbeitsplätzen in Innenräumen (§ 129)
- § 215Radioaktive Altlasten
- § 216Bestimmung von Messstellen (§ 169)
- § 217Bestimmung von Sachverständigen (§ 172)
- § 218Genehmigungsfreier Umgang mit Geräten, keramischen Gegenständen, Porzellan- und Glaswaren oder elektronischen Bauteilen sowie sonstigen Produkten
- Anlage 1(zu § 5 Absatz 32) Rückstände nach § 5 Absatz 32
- Anlage 2(zu § 16, § 25 Absatz 2, § 40 Absatz 4, § 46 Absatz 1) Erforderliche Unterlagen zur Prüfung von Genehmigungsanträgen
- Anlage 3(zu § 55 Absatz 1) Tätigkeitsfelder nach § 55 Absatz 1
- Anlage 4(zu § 97 Absatz 5) Vorläufig als Notfallpläne des Bundes geltende Dokumente
- Anlage 5(zu § 98) Wesentliche Elemente des allgemeinen Notfallplans des Bundes
- Anlage 6(zu § 99) Wesentliche Elemente der besonderen Notfallpläne des Bundes
- Anlage 7(zu § 112) Information der Bevölkerung und Empfehlungen für das Verhalten bei Notfällen
- Anlage 8(zu § 127 Absatz 1 Nummer 2) Arbeitsfelder mit erhöhter Exposition durch Radon
- Anlage 9(zu § 134 Absatz 1) Radiologisch relevante mineralische Primärrohstoffe für die Herstellung von Gebäuden mit Aufenthaltsräumen