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§ 211 StrlSchG

Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten (§ 70)

Eine Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten, die vor dem 31. Dezember 2018 erfolgt ist, gilt als Bestellung nach § 70 Absatz 1 fort.

Strahlenschutzgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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