Bei einem Verpflichtungszeitraum von 15 Jahren muss der Kapazitätsverpflichtete die gebotsgegenständliche Anlage spätestens ab dem Jahr 2045 klimaneutral betreiben.
Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle