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StromVKG
Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2 Ausschreibungen, Gebotstermine, Ausschreibungsvolumina
- § 3Ausschreibungen; Zuständigkeiten
- § 4Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
- § 5Gebotstermin und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibung für Erzeugungskapazitäten
- § 6Gebotstermine und Ausschreibungsvolumen für die Ausschreibungen für Kapazitäten, Festlegungskompetenz
Abschnitt 3 Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
Unterabschnitt 1 Allgemeine Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
- § 7Mindestleistung
- § 8Stromnetzanschluss
- § 9Emissionsgrenzwert
- § 10Anforderungen an den Bieter
- § 11Ausschluss der Doppelförderung
Unterabschnitt 2 Besondere Voraussetzungen für die Teilnahme an Ausschreibungen
- § 12Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten und Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten
- § 13Ausschreibungen für Kapazitäten
Unterabschnitt 3 Besondere Vorgaben für lange Verpflichtungszeiträume
- § 14Mindestinvestitionsschwellen
- § 15Anforderungen an die Produktherkunft
- § 16Erbringung von Momentanreserve
- § 17Anforderungen an die Betriebsfähigkeit der Anlage mit Wasserstoff
Unterabschnitt 4 Grenzüberschreitende Teilnahme an Ausschreibungen
- § 18Voraussetzungen für eine grenzüberschreitende Teilnahme
- § 19Zusätzliche Voraussetzungen bei der grenzüberschreitenden Teilnahme
Abschnitt 4 Aggregation, reduzierte Leistung
Unterabschnitt 1 Aggregation
Unterabschnitt 2 Reduzierte Leistung
- § 22Reduzierte Leistung
- § 23Ermittlung der Reduktionsfaktoren
- § 24Bestimmung des Reduktionsfaktors bei Aggregation
Abschnitt 5 Präqualifizierung
- § 25Vollständige und vorläufige Präqualifizierung
- § 26Zuständigkeit, Antrag und gemeinsame Internetplattform
- § 27Angaben zum Bieter
- § 28Angaben und Nachweise zur Anlage bei vollständiger Präqualifizierung
- § 29Angaben zur Anlage bei vorläufiger Präqualifizierung
- § 30Verpflichtende Eigenerklärungen
- § 31Nachbesserung, Überprüfung und Einsichtsrechte
- § 32Entscheidung über die vollständige und vorläufige Präqualifizierung
- § 33Präqualifizierung außerhalb der Teilnahme an einer Ausschreibung
- § 34Fortbestand der vollständigen Präqualifizierung
Abschnitt 6 Ausschreibungsverfahren und Sicherheiten
Unterabschnitt 1 Ausschreibungsverfahren
- § 35Bekanntmachung
- § 36Elektronisches Verfahren
- § 37Anforderungen an Gebote, Formatvorgaben
- § 38Pflichtangaben in Geboten
- § 39Höchstwert
- § 40Bindungswirkung und Rücknahme von Geboten
Unterabschnitt 2 Sicherheiten
- § 41Sicherungsstelle
- § 42Gebotssicherheit
- § 43Realisierungssicherheit
- § 44Sicherheit für Ausgleichszahlungen und für die Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
- § 45Arten und Verwahrung von Sicherheiten
- § 46Rückgabe von Sicherheiten
- § 47Verwertung von Sicherheiten
Abschnitt 7 Zuschlag
Unterabschnitt 1 Zuschlagsverfahren
- § 48Zuschlagsverfahren
- § 49Ausschluss von Geboten
- § 50Ausschluss von Bietern
- § 51Bekanntgabe der Zuschläge
Unterabschnitt 2 Wirkung, Erlöschen und Widerruf von Zuschlägen
Unterabschnitt 3 Übertragung
- § 56Übertragung der Kapazitätsverpflichtung, Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage
- § 57Voraussetzungen für die Übertragung an einen berechtigten Erwerber
- § 58Voraussetzungen für die Erfüllung der Kapazitätsverpflichtung mit einer anderen Anlage
- § 59Gebotene nominale Leistung, Reduktionsfaktor und technischer Verfügbarkeitsfaktor der Anlage
- § 60Genehmigungsvorbehalt, Antrag, Fristen, Verfahren, Kleinanlagenpools
Abschnitt 8 Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Nichtrealisierungspönale
- § 61Antrag, Frist und Sicherheit
- § 62Angaben und Nachweise
- § 63Entscheidung über den Abschluss der vorläufigen Präqualifizierung, Unterrichtung
- § 64Nichtrealisierungspönale
Abschnitt 9 Verfügbarkeitsverpflichtung, Indikativgebot ungebundener Kapazitätsanbieter, Dekarbonisierung
Unterabschnitt 1 Verfügbarkeitsverpflichtung, Überprüfung
- § 65Verfügbarkeitsverpflichtung, Verfügbarkeitsindikator
- § 66Abrechnungsperiode, Hochpreisviertelstunde
- § 67Verpflichtungsfreie Nichtverfügbarkeit
- § 68Verfügbarkeitsfehlmengen, Verfügbarkeitsüberschussmengen
Unterabschnitt 2 Funktionsnachweis
Unterabschnitt 3 Ungebundene Kapazitätsanbieter, Indikativgebot für Verfügbarkeitsüberschussmengen
Unterabschnitt 4 Methode zur Berechnung des Referenzwerts für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools
Unterabschnitt 5 Dekarbonisierung
Abschnitt 10 Zahlungsansprüche und Zahlungsverpflichtungen
Unterabschnitt 1 Kapazitätsvergütung
Unterabschnitt 2 Ausgleichszahlungen und Ausgleichsprämien, Verrechnungssystem
- § 75Verrechnungssystem für Verfügbarkeitsfehlmengen und Verfügbarkeitsüberschussmengen
- § 76Ausgleichszahlung für Verfügbarkeitsfehlmengen, Maximalzahlung
- § 77Ausgleichsprämie für Verfügbarkeitsüberschussmengen
- § 78Verrechnungspreis für eine Abrechnungsperiode
- § 79Abrechnung und Fristen
Unterabschnitt 3 Pönale für einen unvollständigen Funktionsnachweis
Unterabschnitt 4 Preisspitzenausgleich
Abschnitt 11 Rechtsschutz
Abschnitt 12 Festlegungskompetenzen, Verordnungsermächtigungen, Schlussbestimmungen
- § 84Festlegungskompetenzen
- § 85Verordnungsermächtigung
- § 86Beleihung, Kostenregelung
- § 87Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt
- Anlage 1(zu § 6 Absatz 2) Methodik zur Ermittlung des Ausschreibungsvolumens für die Ausschreibung für Kapazitäten
- Anlage 2(zu § 15) Produktherkunft
- Anlage 3(zu § 23 Absatz 1) Methodik zur Ermittlung der Reduktionsfaktoren und Technologieklassen für die Ausschreibungen für Erzeugungskapazitäten und Kapazitäten
- Anlage 4(zu § 23 Absatz 2) Reduktionsfaktoren, technische Verfügbarkeitsfaktoren und Zyklenwirkungsgrade nach Technologieklassen für die Ausschreibungen für Langzeitkapazitäten
- Anlage 5(zu § 14 Absatz 2) Investitionskosten für Mindestinvestitionsschwellen
- Anlage 6(zu § 65) Berechnung des Verfügbarkeitsindikators für eine Abrechnungsperiode, Referenzwert für regelbare Lasten und Kleinanlagenpools, Funktionsnachweis bei mehreren Geboten pro Anlage
- Anlage 7(zu den §§ 66 und 81) Formeln zur Berechnung des Aktivierungspreises für die Bestimmung von Hochpreisviertelstunden und des Ausübungspreises für den Preisspitzenausgleich