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Anlage 2 StromVKG

(zu § 15) Produktherkunft

(Fundstelle: BGBl. 2026 I Nr. 210a, S. 42 - 43)

EndproduktWichtigste spezifische Bauteile
BatterienDas Batteriespeichersystem sowie nachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Batteriezellen•Batterie-Managementsysteme•WechselrichterZusätzlich muss von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Batteriesätze•Batteriemodule•Kathoden-Aktivmaterialien•Anoden-Aktivmaterialien•Elektrolyte•Separatoren•Stromabnehmer (einschließlich dünner Kupfer-, Aluminium-, Nickel- und Kohlenstofffolien)•Batterie-Wärmemanagementsysteme
Gaskraftwerk mit GasmotorenNachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •GasmotorenZusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Gasmischanlage/Gasregelstrecke•Zylinderblock•Brennraum•Zündsystem•Rotor/Welle•Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger•Generator•Transformator
Gaskraftwerk mit Gasturbinen und/oder DampfturbinenNachfolgendes wichtigstes spezifisches Bauteil muss aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Gasturbinen oder DampfturbinenZusätzlich müssen von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Verdichter•Laufschalen•Leitschaufeln•Brennkammer•Rotor/Welle•Kohlenstoffmonoxid-Katalysator, SCR-Katalysator (Selektive katalytische Reduktion) oder Abhitzedampferzeuger•Generator•Transformator
Offshore-WindenergieanlagenVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Gondeln (Baugruppe)•Rotornaben•Haupt-, Azimut- und Blattlager•Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)•Dauermagneten für Windturbinen•Getriebekästen für Windturbinen•Rotorblätter•Türme•Fundamente, Schwimmer
Onshore-WindturbinenVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen müssen mindestens zwei Elemente aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Gondeln (Baugruppe)•Rotornaben•Haupt-, Azimut- und Blattlager•Direktantrieb-Antriebsstränge (einschließlich Generator) beziehungsweise Getriebe-Antriebsstränge (einschließlich Generator)•Dauermagneten für Windturbinen•Getriebekästen für Windturbinen•Rotorblätter•Türme
PumpspeicherungVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Reversible Pumpturbinen und Pumpenläufer•Verteiler mit Leitschaufeln
Photovoltaik-SystemeNachfolgende wichtigste spezifische Bauteile müssen jeweils aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Photovoltaik-Wechselrichter•Photovoltaik-Zellen oder Äquivalent
Redox-Flow-EnergiespeicherungVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Elektrolyte•Separatoren•Stromabnehmer•Elektrodenplatten
Solarthermische Kraftwerke mit Strahlungsbündelung (concentrated solar power (CSP) plants)Von den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •CSP-Reflektoren•CSP-Nachführsysteme einschließlich spezifischer Befestigungen•CSP-Strahlungsempfänger (Brennpunkt- oder -linie)
WasserturbinensystemeVon den nachfolgenden wichtigsten spezifischen Bauteilen muss mindestens ein Element aus den in § 15 Absatz 1 genannten Regionen stammen: •Wasserturbinenläufer•Verteiler mit Leitschaufeln

Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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