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§ 4 StVOAusnV 9

Die Stützlast der Kombination ist an der größtmöglichen Stützlast des Zugfahrzeugs oder des Anhängers zu orientieren, wobei als Obergrenze in jedem Fall der kleinere Wert gilt.

9. Ausnahmeverordnung zur StVO · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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