Gesetze › StVollzG › Erster Abschnitt Anwendungsbereich § 1 StVollzG Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Freiheitsstrafe in Justizvollzugsanstalten und der freiheitsentziehenden Maßregeln der Besserung und Sicherung. Strafvollzugsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle Eingangsformel § 2 Aufgaben des Vollzuges