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§ 137 StVollzG

Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Ziel der Behandlung des Untergebrachten in einer Entziehungsanstalt ist es, ihn von seinem Hang zu heilen und die zugrunde liegende Fehlhaltung zu beheben.

Strafvollzugsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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