Gesetze › StVollzG › Vierter Abschnitt Vollzugsbehörden› Erster Titel Arten und Einrichtung der Justizvollzugsanstalten § 142 StVollzG Einrichtungen für Mütter mit Kindern In Anstalten für Frauen sollen Einrichtungen vorgesehen werden, in denen Mütter mit ihren Kindern untergebracht werden können. Strafvollzugsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 141 Differenzierung § 143 Größe und Gestaltung der Anstalten