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§ 159 StVollzG

Konferenzen

Zur Aufstellung und Überprüfung des Vollzugsplanes und zur Vorbereitung wichtiger Entscheidungen im Vollzug führt der Anstaltsleiter Konferenzen mit an der Behandlung maßgeblich Beteiligten durch.

Strafvollzugsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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