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§ 30b StVZO

Berechnung des Hubraums

Der Hubraum ist wie folgt zu berechnen:

  1. 1.

    Für pi wird der Wert von 3,1416 eingesetzt.

  2. 2.

    Die Werte für Bohrung und Hub werden in Millimeter eingesetzt, wobei auf die erste Dezimalstelle hinter dem Komma auf- oder abzurunden ist.

  3. 3.

    Der Hubraum ist auf volle Kubikzentimeter auf- oder abzurunden.

  4. 4.

    Folgt der zu rundenden Stelle eine der Ziffern 0 bis 4, so ist abzurunden, folgt eine der Ziffern 5 bis 9, so ist aufzurunden.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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