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§ 71 StVZO

Auflagen bei Ausnahmegenehmigungen

Die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung kann mit Auflagen verbunden werden; der Betroffene hat den Auflagen nachzukommen.

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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