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Anlage VIIIa StVZO

(§ 29 Absatz 1 und 3, Anlage VIII Nummer 1.2) Durchführung der Hauptuntersuchung

(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1105 - 1114)

  1. 1

    Durchführung und Gegenstand der HauptuntersuchungBei der Durchführung der Hauptuntersuchung (HU) hat der amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (im Folgenden als aaSoP bezeichnet) oder der von einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation betraute Prüfingenieur (im Folgenden als PI bezeichnet) die Einhaltung

    1. 1.

      der für diese Untersuchung geltenden Vorschriften des § 29 und der Anlage VIII dieser Verordnung sowie der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr vom 21. Juni 1975 (BGBl. I S. 1573), die zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. April 2021 (BGBl. I S. 822) geändert worden ist, sowie

    2. 2.

      der dazu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinien

    oder, soweit solche nicht vorliegen,

    1. 3.

      diesbezüglicher Vorgaben nach Nummer 2 der Anlage VIIIe für die Pflicht- und Ergänzungsuntersuchungen

    zu überprüfen.Zusätzlich müssen bei der Durchführung der HU Prüfhinweise befolgt werden, die vom „Arbeitskreis Erfahrungsaustausch in der technischen Fahrzeugüberwachung nach § 19 Absatz 3 und § 29 StVZO“ (AKE) erarbeitet, bereitgestellt und den betroffenen Fahrzeugherstellern oder -importeuren mitgeteilt wurden.Die Durchführung der HU erstreckt sich auf das Fahrzeug mit den unter den Nummern 6.1 bis 6.10 aufgeführten Bauteilen und Systemen. Bei Fahrzeugen mit eigener Bremsanlage hat die HU zum Beginn zur Konditionierung und Prüfung der Fahrzeuge eine kurze Fahrt mit einer Geschwindigkeit von mindestens 8 km/h zu beinhalten.

  2. 2

    Umfang der HauptuntersuchungDie Entscheidung, ob zusätzlich zur Pflichtuntersuchung auch eine Ergänzungsuntersuchung durchzuführen ist, liegt im pflichtgemäßen Ermessen des aaSoP oder PI; jedoch muss unter Beachtung von Nummer 1

  3. 2.1

    die Hauptuntersuchung mindestens die unter den Nummer 6.1 bis 6.10 vorgeschriebene Pflichtuntersuchungen umfassen. Wurde die Untersuchung

  4. 2.1.1

    des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems nach Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIIIoder

  5. 2.1.2

    der Gasanlagen im Antriebssystem nach Nummer 3.1.1.2 der Anlage VIIIjeweils als eigenständiger Teil durchgeführt, verringert sich für den aaSoP oder PI der Umfang der von ihm durchzuführenden Pflichtuntersuchungen um diese eigenständigen Teile,

  6. 2.2

    der aaSoP oder PI zusätzlich Ergänzungsuntersuchungen durchführen, wenn auf Grund des Zustandes oder des Alters des Fahrzeugs, Bauteils oder Systems die Vermutung besteht, dass bei den entsprechenden Untersuchungspunkten eine über die Pflichtuntersuchung hinausgehende vertiefte Untersuchung erforderlich ist. Dabei sind die unter den Nummern 6.1 bis 6.10 jeweils zu treffenden Ergänzungsuntersuchungen dann zu erweitern, wenn dies zur Feststellung der Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeugs erforderlich ist, sowie bei Überschreitungen des Vorführtermins zur HU um mehr als zwei Monate. Dies gilt in gleicher Weise, wenn unzulässige technische Änderungen am Fahrzeug, an Bauteilen oder Systemen vermutet werden,

  7. 2.3

    an einem Fahrzeug, für das eine vorgeschriebene Sicherheitsprüfung (SP) nicht nachgewiesen werden kann, zusätzlich eine SP durchgeführt werden. Der Umfang der HU mindert sich dabei um die Prüfpunkte der zusätzlich durchgeführten SP. In diesem Fall ist vom aaSoP oder PI zusätzlich das Prüfprotokoll über die SP zu erstellen. Die Vorschriften der Nummer 3.2.2 der Anlage VIII gelten entsprechend.

  8. 3

    Beurteilung der bei Hauptuntersuchungen festgestellten Mängel und deren Weitergabe

  9. 3.1

    Werden bei HU an Fahrzeugen Mängel nach Nummer 3.1.4 der Anlage VIII festgestellt, sind diese vom aaSoP oder PI zu beurteilen. Dies gilt auch, wenn die Untersuchung des Motormanagement-/Abgasreinigungssystems als eigenständiger Teil nach Maßgabe von Nummer 3.1.1.1 der Anlage VIII durchgeführt wurde. Die Beurteilung und die Zuordnung der Mängel müssen nach der hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie vorgenommen werden. Die Anwendung der Richtlinie einschließlich der ordnungsgemäßen Beurteilung der Fahrzeuge durch die aaSoP/PI haben die Technischen Prüfstellen und Überwachungsorganisationen sicherzustellen.

  10. 3.2

    Die bei den HU festgestellten Mängel und/oder festgestellte Ausbauten von sicherheits- oder umweltrelevanten Fahrzeugeinrichtungen sowie Rückrüstungen oder Hochrüstungen der Fahrzeuge bezogen auf einen zum Zeitpunkt des erstmals in den Verkehr kommenden Vorschriftenstandes sind von den Technischen Prüfstellen und amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen der Zentralen Stelle nach Anlage VIIIe und einer hierzu im Verkehrsblatt vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur im Benehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden bekannt gemachten Richtlinie mindestens halbjährlich zu melden.

  11. 4

    UntersuchungskriterienDas Fahrzeug ist hinsichtlich der Ausführung, des Zustandes, der Funktion und der Wirkung seiner Bauteile und Systeme zu untersuchen.

  12. 4.1

    Die Untersuchung der Ausführung hat visuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

    1. 4.1.1

      eine vorgegebene Gestaltung,

    2. 4.1.2

      eine vorgegebene Anbringung/Anzahl,

    3. 4.1.3

      eine vorgegebene Schaltung (Verbauprüfung),

    4. 4.1.4

      eine erforderliche Kennzeichnung (Identifizierung)

    zu erfolgen.

  13. 4.2

    Die Untersuchung des Zustandes hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – auf

    1. 4.2.1

      Beschädigung, Korrosion und Alterung,

    2. 4.2.2

      übermäßigen Verschleiß und übermäßiges Spiel,

    3. 4.2.3

      sachgemäße Befestigung, Sicherung, Montage und Verlegung,

    4. 4.2.4

      Freigängigkeit und Leichtgängigkeit

    zu erfolgen.

  14. 4.3

    Die Untersuchung der Funktion hat visuell und/oder manuell und/oder elektronisch – auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle – zu erfolgen. Dabei ist zu prüfen, ob nach der Betätigung von Pedalen, Hebeln, Schaltern oder sonstigen Bedienungseinrichtungen, die einen Vorgang auslösen, dieser Vorgang zeitlich und funktionell richtig abläuft.

  15. 4.4

    Die Untersuchung der Wirkung ist eine messtechnische Untersuchung – die auch Rechenvorgänge impliziert – eines Bauteils oder Systems auf Einhalten oder Erreichen von vorgegebenen Grenzwerten; sie kann auch über die elektronische Fahrzeugschnittstelle erfolgen.

  16. 5

    Anforderungen an die Durchführung der UntersuchungDie Durchführung der Untersuchung hat zerstörungsfrei und ohne Ausbau von Fahrzeugeinrichtungen und -teilen zu erfolgen.Bei Untersuchungen über die elektronische Fahrzeugschnittstelle ist sicherzustellen, dass

    1. 5.1

      keine der im elektronischen Ergebnisspeicher abgelegten Einträge geändert oder gelöscht,

    2. 5.2

      keine neuen Einträge im elektronischen Ergebnisspeicher vorgenommen,

    3. 5.3

      die implementierten Diagnosefunktionen nicht beeinträchtigt

    und

    1. 5.4

      keine sonstigen negativen Beeinträchtigungen der Fahrzeuge oder Fahrzeugeinrichtungen durch die Untersuchung vorgenommen

    werden können.

  17. 6

    Untersuchung

    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
  18. 6.1

    Bremsanlage

    Gesamtanlage● ● ● ● ● ● ●Einhaltung von Vorgaben Betriebsbremswirkung Feststellbremswirkung Gleichmäßigkeit Funktion der Dauerbrems- anlage – Auffälligkeiten Abstufbarkeit/Zeitverhalten – Auffälligkeiten Löseverhalten● ● ●Hilfsbremswirkung Funktion des automatischen Blockierverhinderers Dichtheit
    Einrichtungen zur Energiebeschaffung●Füllzeit – Auffälligkeiten
    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
    Einrichtungen zur Energiebevorratung● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion der Entwässerungseinrichtung● ●Zustand Ausführung
    Betätigungs- und Übertragungseinrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
    Auflaufeinrichtung● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion● ●Zustand Ausführung
    Steuer- und Regeleinrichtungen (Ventile)● ● ● ● ● ●Zustand – Auffälligkeiten bei Druckluftbremsanlagen: Einstellung und Funktion des automatisch lastabhängigen Bremskraftreglers Funktion der Abreißsicherung Funktion der selbsttätigen Bremsung Funktion des Löseventils am Anhänger Funktion der Drucksicherung (bei nicht SP-pflichtigen Fahrzeugen)● ● ● ●Zustand Ausführung Funktion des Bremskraftverstärkers Funktion der Drucksicherung
    Radbremse/Zuspanneinrichtung● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion● ● ● ●Zustand Funktion der Nachstelleinrichtung Einstellung Ausführung
    Prüfeinrichtungen und Prüfanschlüsse●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
    Kontroll- und Warneinrichtungen●Funktion
  19. 6.2

    Lenkanlage

    Gesamtanlage●Einhaltung von Vorgaben
    Betätigungseinrichtungen● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Funktion der Lenkanlage● ●Zustand Lenkkräfte – Auffälligkeit, Zulässigkeit
    Übertragungseinrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Einstellung
    Lenkhilfe●Funktion● ●Zustand Dichtheit
    Lenkungsdämpfer●Zustand
  20. 6.3

    Sichtverhältnisse

    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Scheiben● ●Zustand – Auffälligkeiten Beeinträchtigung des Sichtfeldes● ●Zustand Ausführung – Zulässigkeit
    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
    Rückspiegel● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit● ●Zustand Beeinträchtigung der Sicht
    Scheibenwischer● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion●Zustand
    Scheibenwaschanlage●Funktion
  21. 6.4

    Lichttechnische Einrichtungen und andere Teile der elektrischen Anlage

    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
  22. 6.4.1

    Aktive lichttechnische Einrichtungen

    Scheinwerfer und Leuchten● ● ● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit Funktion Einstellung der Scheinwerfer● ● ● ●Zustand Prüfzeichen Blinkfrequenz von Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkanlage Anbaumaße und Sichtwinkel – Zulässigkeit
  23. 6.4.2

    Passive lichttechnische Einrichtungen

    Rückstrahler und retroreflektierende Einrichtungen● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit● ● ●Zustand Prüfzeichen Anbaumaße und Sichtwinkel – Zulässigkeit
  24. 6.4.3

    Andere Teile der elektrischen Anlage

    elektrische Leitungen●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Verlegung, Absicherung
    Batterien●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
    elektrische Verbindungs- einrichtungen● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Anzahl – Zulässigkeit● ●Zustand Funktion (Kontaktbelegung)
    Kontroll- und Warneinrichtungen●Funktion
    andere Teile●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
  25. 6.5

    Achsen, Räder, Reifen, Aufhängungen

    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Achsen●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Art und Qualität der Reparaturausführung
    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
    Aufhängung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit (Kraftrad)●Zustand
    Federn, Stabilisator●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Ausführung – Zulässigkeit
    pneumatische und hydro- pneumatische Federung●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Funktion und Einstellung der Ventile
    Schwingungsdämpfer/ Achsdämpfung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
    Räder● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
    Reifen● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
  26. 6.6

    Fahrgestell, Rahmen, Aufbau; daran befestigte Teile

    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Rahmen/tragende Teile●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
    Aufbau● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit/Befestigung●Zustand
    Unterfahrschutz/seitliche Schutzvorrichtung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
    mechanische Verbindungs- einrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten● ● ●Zustand Ausführung – Zulässigkeit Funktion
    Stützeinrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Funktion
    Reserveradhalterung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit● ●Zustand Funktion
    Heizung (nicht elektrisch und nicht mit Motorkühlmittel als Wärmequelle)● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung● ● ●Zustand Prüf- bzw. Austauschfristen Funktion
    Kraftradverkleidung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
    andere Teile●Zustand – Auffälligkeiten● ●Zustand Ausführung – Zulässigkeit
    Antrieb●Zustand – Auffälligkeiten●Zustand
  27. 6.7

    Sonstige Ausstattungen

  28. 6.7.1

    Ausstattungen für aktive und passive Sicherheit

    Sicherheitsgurte oder andere Rückhaltesysteme● ● ●Einhaltung von Vorgaben Zustand – Auffälligkeiten Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion
    Airbag●Einhaltung von Vorgaben●Einhaltung der vom Hersteller vorgegebenen Austauschfrist
    Überrollschutz●Einhaltung von Vorgaben
    fahrdynamische Systeme mit Eingriff in die Brems-/Lenkanlage●Einhaltung von Vorgaben
    sonstige Ausstattungen●Einhaltung von Vorgaben
  29. 6.7.2

    Weitere Ausstattungen

    Sicherung gegen unbefugte Benutzung/Diebstahlsicherung/Alarmanlage● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion●Zustand
    Unterlegkeile● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit●Zustand
    Einrichtungen für Schallzeichen● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion●Zustand
    Warndreieck/Warnleuchte/Warnweste, Verbandskasten●Ausführung – Zulässigkeit●Zustand
    Geschwindigkeitsmessgerät● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion●Genauigkeit
    Fahrtschreiber/Kontrollgerät● ●Vorhandensein von Einbauschild und Verplombung Einhaltung der Prüffrist● ●Zustand Funktion
    Geschwindigkeitsbegrenzer● ● ● ●Einhaltung von Vorgaben Ausführung, Einbau – Zulässigkeit Vorhandensein von Prüfbescheinigung bzw. Verplombung Funktion, falls durchführbar● ● ●Zustand Manipulationssicherheit Funktion
    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
    Geschwindigkeitsschild(er)● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit●Zustand
    weitere sicherheits- relevante Ausstattungen●Einhaltung von Vorgaben
  30. 6.8

    Umweltbelastung

  31. 6.8.1

    Geräusche

  32. 6.8.1.1

    Fahrzeuge allgemein

    Schalldämpferanlage● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten● ●Zustand Messung Standgeräusch
    Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung●Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten● ●Zustand Messung Fahrgeräusch
  33. 6.8.1.2

    Krafträder

    Schalldämpferanlage● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit, Kennzeichnung der Auspuffanlage Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten● ● ●Zustand Messung Standgeräusch bei nicht nachgewiesener Zulässigkeit Messung Standgeräusch
    Motor/Antrieb/Aufbau/Kapselung●Geräuschentwicklung – Auffälligkeiten● ●Zustand Messung Fahrgeräusch
  34. 6.8.2

    Abgase

  35. 6.8.2.1

    Kraftfahrzeuge ohne On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe b)

    schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit
    Abgasreinigungssystem●Abgasverhalten – Zulässigkeit
  36. 6.8.2.2

    Kraftfahrzeuge mit On-Board-Diagnosesystem (Anlage VIII Nummer 1.2.1.1 Buchstabe a)

    schadstoffrelevante Bauteile/ Abgasanlage● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit
    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
    Motormanagement-/ Abgasreinigungssysteme● ●Abgasverhalten – Zulässigkeit OBD-Daten (Modus 01) – Zulässigkeit●OBD-Fehlercodes (Modus 03) – Zulässigkeit
  37. 6.8.3

    Elektromagnetische Verträglichkeit

    Zündanlage/andere elektrische und elektronische Einrichtungen●Zustand – Auffälligkeiten
  38. 6.8.4

    Verlust von Flüssigkeiten

    Motor/Antrieb/Lenkanlage/Tank/Kraftstoffleitungen/Bremsanlage/Klimaanlage/Batterie● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit● ●Zustand Dichtheit
  39. 6.8.5

    Gasanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

    gesamte Gasanlage● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Zulässigkeit Dichtheit● ●Zustand Kennzeichnungen der Bauteile
  40. 6.8.6

    Wasserstoffanlagen im Antriebssystem von Kraftfahrzeugen

    gesamte Wasserstoffanlage●Einhaltung von Vorgaben
  41. 6.8.7

    Elektrischer Antrieb von Kraftfahrzeugen

    gesamter elektrischer Antrieb●Einhaltung von Vorgaben
  42. 6.8.8

    Hybridantrieb von Kraftfahrzeugen

    gesamter Antrieb●Einhaltung von Vorgaben
  43. 6.9

    Zusätzliche Untersuchungen an Kraftfahrzeugen, die zur gewerblichen Personenbeförderung eingesetzt sind

    einzelne Systeme●Einhaltung von Vorgaben
  44. 6.9.1

    Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen

    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Ein-, Aus- und Notausstiege● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit Funktion der Reversiereinrichtung● ●Zustand Funktion
    Hebeeinrichtungen/Hublifte, fremdkraftbetätigte Rampen● ●Zustand – Auffälligkeiten Funktion● ●Zustand Funktion
    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
    Bodenbelag und Trittstufen● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung●Zustand
    Platz für Fahrer und Begleit- personal● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung●Zustand
    Sitz-/Steh-/Liegeplätze, Durchgänge● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl – Zulässigkeit● ●Zustand Übereinstimmung mit Angaben auf Schild
    Festhalteeinrichtungen, Rückhalteeinrichtungen● ● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung, Anzahl, Anbringung – Zulässigkeit Funktion●Ausführung – Zulässigkeit
    Fahrgastverständigungssystem●Funktion●Zustand
    Innenbeleuchtung●Funktion●Zustand
    Ziel-/Streckenschild, Liniennummer●Ausführung● ●Funktion der Beleuchtungs- einrichtung Zustand
    Unternehmeranschrift●Ausführung
    Feuerlöscher●Einhaltung der Prüffrist●Zustand
    Brand-/Rauchmelder●Funktion●Zustand
    Verbandkästen einschließlich Inhalt und Unterbringung● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung●Zustand
  45. 6.9.2

    Taxi

    Gesamtsystem●Einhaltung von Vorgaben
    Taxischild/Beleuchtungseinrichtung●Ausführung● ●Zustand Funktion
    Fahrzeugfarbe●Ausführung – Zulässigkeit
    Unternehmeranschrift●Ausführung
    Fahrpreisanzeiger● ●Ausführung Verplombung●Zustand
    Alarmeinrichtung● ●Ausführung – Zulässigkeit Funktion●Zustand
  46. 6.9.3

    Krankenkraftwagen

    Kennzeichnung●Ausführung, Anbringung – Zulässigkeit●Zustand
    Inneneinrichtung●Ausführung●Zustand
    Untersuchungspunkt (Bauteil, System)Untersuchungskriterium
    PflichtuntersuchungenErgänzungsuntersuchungen (Beispiele)
  47. 6.10

    Identifizierung und Einstufung des Fahrzeugs

    Fahrzeug-Identifizierungsnummer● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten●Zustand
    Fabrikschild●Ausführung, Anbringung – Zulässigkeit●Übereinstimmung mit den Fahrzeugdokumenten
    Nachweis der Übereinstimmung mit der Richtlinie 96/53/EG● ●Zustand – Auffälligkeiten Ausführung – Auffälligkeiten●Übereinstimmung mit den tatsächlichen Maßen
    amtliches Kennzeichen (vorne und hinten)● ●Zustand Ausführung
    Fahrzeugdokumente●Übereinstimmung der Angaben mit den tatsächlichen Verhältnissen

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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