Gesetze › SUG › Abschnitt 3 Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems› Unterabschnitt 3 Zusammenarbeit mit anderen Staaten § 15 SUG (weggefallen) Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 14 Unterrichtung ausländischer Staaten und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) § 16 Benennung des für die Sicherheitsuntersuchung federführenden Staates