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SUG

Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 71 G v. 23.10.2024 I Nr. 323 · Quelle

Abschnitt 1 Anwendungsbereich
Abschnitt 2 Untersuchungen bei der Sicherheitsvorsorge durch verantwortliche Personen
Abschnitt 3 Amtliche Untersuchungen zur Sicherheitskultur des internationalen und nationalen Seesicherheitssystems
Unterabschnitt 1 Grundsätze
Unterabschnitt 2 Organisation
Unterabschnitt 3 Zusammenarbeit mit anderen Staaten
Unterabschnitt 4 Durchführung der Sicherheitsuntersuchung
Unterabschnitt 5 Untersuchungsberichte und ihre Bekanntgabe
Unterabschnitt 6 Untersuchungskammer
Unterabschnitt 7 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 4 Bußgeld-, Schluss- und Übergangsvorschriften
Unterabschnitt 1 Bußgeldvorschriften
Unterabschnitt 2 Schlussvorschriften
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