§ 26 SVG
Arten der Dienstzeitversorgung
Die Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten umfasst:
- 1.
Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,
- 2.
- 3.
- 4.
Ausgleich bei Altersgrenzen,
- 5.
Erhöhungsbetrag nach § 40 Absatz 5 Satz 3 erster Halbsatz,
- 6.
Unterschiedsbetrag nach § 64 Absatz 1 Satz 2 und 3,
- 7.
Ausgleichsbetrag nach § 64 Absatz 2,
- 8.
Anpassungszuschlag nach § 117 Satz 5,
- 9.
Leistungen nach den §§ 96 bis 100,
- 10.
Einmalzahlungen nach § 105.
Soldatenversorgungsgesetz · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle