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Soldatenversorgungsgesetz

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 7 G v. 22.12.2025 I Nr. 370 · Quelle

Teil 1 Einleitende Vorschriften
Teil 2 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung
Abschnitt 1 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit; Berufsförderung der freiwilligen Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes Leistenden
Unterabschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Unterabschnitt 2 Eingliederung in das spätere Berufsleben
Unterabschnitt 3 Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit
Unterabschnitt 4 Berufsförderung und Dienstzeitversorgung der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit in besonderen Fällen
Abschnitt 2 Dienstzeitversorgung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Unterabschnitt 1 Arten der Dienstzeitversorgung
Unterabschnitt 2 Ruhegehalt
Unterabschnitt 3 Unfallruhegehalt
Unterabschnitt 4 Kapitalabfindung
Unterabschnitt 5 Unterhaltsbeitrag
Unterabschnitt 6 Übergangsgeld
Unterabschnitt 7 Ausgleich bei Altersgrenzen
Unterabschnitt 8 Berufsförderung der Berufssoldatinnen und Berufssoldaten
Abschnitt 3 Versorgung der Hinterbliebenen von Soldatinnen und Soldaten
Abschnitt 4 Gemeinsame Vorschriften für Soldatinnen und Soldaten und ihre Hinterbliebenen
Abschnitt 5 Umzugskostenvergütung, Unfallentschädigung, Schadensausgleich in besonderen Fällen
Abschnitt 6 Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen
Abschnitt 7 Anrechnung sonstiger Zeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit
Abschnitt 8 Besondere Leistungen
Teil 3 Fürsorgeleistungen in besonderen Fällen
Teil 4 Organisation, Verfahren, Rechtsweg
Teil 5 Schlussvorschriften
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