Gesetze › SVWO › Sechster Teil Schlußvorschriften Schlußformel SVWO Der Bundesrat hat zugestimmt. Wahlordnung für die Sozialversicherung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 95 Inkrafttreten, Außerkrafttreten § 96 Übergangsregelung für die Zulassung der Arbeitnehmervereinigungen für die Sozialversicherungswahlen im Jahr 2023