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TabStV
Tabaksteuerverordnung
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Zu den §§ 1 und 4 Nummer 12 des Gesetzes
Abschnitt 3 Zu den §§ 5, 6 und 15 Absatz 3 des Gesetzes
- § 4Steuerlager, Anforderungen an die Einrichtung
- § 5Antrag auf Erlaubnis als Steuerlagerinhaber
- § 6Erteilung der Erlaubnis
- § 7Sicherheitsleistung
- § 7aÜberprüfung der Erlaubnis
- § 8Änderung von Verhältnissen
- § 9Erlöschen und Fortbestand der Erlaubnis
- § 10Belegheft, Buchführung
- § 11Vollständige Zerstörung und unwiederbringlicher Gesamt- oder Teilverlust
- § 12Bestandsaufnahme im Steuerlager
Abschnitt 4 Zu § 7 des Gesetzes
Abschnitt 5 Zu § 8 des Gesetzes
Abschnitt 6 Zu den §§ 9 und 35 Absatz 1 Nummer 1 des Gesetzes
Abschnitt 7 Zu den §§ 10 bis 13 des Gesetzes
- § 16Teilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren
- § 17Erstellen des elektronischen Verwaltungsdokuments; Mitführen des eindeutigen Referenzcodes
- § 18Mitführen der Freistellungsbescheinigung
- § 19Art und Höhe der Sicherheitsleistung
- § 20Annullierung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 21Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 22Eingangs- und Ausfuhrmeldung bei Verwendung des elektronischen Verwaltungsdokuments, Streckengeschäft
- § 23Beförderungen im Steuergebiet in Sonderfällen
- § 24Beförderungen im Steuergebiet in Betriebe von Verwendern
- § 25Beginn der Beförderung im Ausfallverfahren
- § 26Annullierung im Ausfallverfahren
- § 27Änderung des Bestimmungsorts oder des Empfängers von Tabakwaren im Ausfallverfahren
- § 28Eingangs- und Ausfuhrmeldung im Ausfallverfahren
- § 29Ersatznachweise für die Beendigung der Beförderung
Abschnitt 8 Zu den §§ 14 und 15 Absatz 3 des Gesetzes
Abschnitt 9 Zu § 16 des Gesetzes
Abschnitt 10 Zu § 17 des Gesetzes
- § 32Bezug der Steuerzeichen
- § 33Berechnung des Steuerwerts und der Steuer
- § 34Verwendung der Steuerzeichen
- § 35Entwerten und Anbringen der Steuerzeichen
- § 36Steuererklärung
Abschnitt 11 Zu den §§ 19 bis 21 und 33 des Gesetzes
Abschnitt 12 Zu § 22 des Gesetzes
Abschnitt 13 Zu den §§ 23 und 35 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a des Gesetzes
- § 40Zertifizierter Empfänger
- § 40aZertifizierter Versender
- § 40bTeilnahme am EDV-gestützten Beförderungs- und Kontrollsystem; Ausfallverfahren und vereinfachte Verfahren
- § 40cErstellen des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 40dÄnderung des Bestimmungsorts bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 40eEingangsmeldung bei Verwendung des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments
- § 40fBeförderung im Ausfallverfahren
- § 40gErsatznachweise für die Beendigung der Beförderung
- § 40hUnregelmäßigkeiten während der Beförderung von Tabakwaren des steuerrechtlich freien Verkehrs
Abschnitt 13a Zu § 23g des Gesetzes
Abschnitt 14 Zu § 24 des Gesetzes
Abschnitt 15 Zu § 26 des Gesetzes
Abschnitt 16 Zu § 28 des Gesetzes
Abschnitt 17 Zu § 30 des Gesetzes
Abschnitt 18 Zu § 31 des Gesetzes
- § 45Antrag auf Erlaubnis zur steuerfreien Verwendung
- § 46Erteilung der Erlaubnis
- § 47Abgabe von Tabakwaren, zweckwidrige Verwendung
Abschnitt 19 Zu § 32 des Gesetzes
Abschnitt 20 Zu § 33 des Gesetzes
Abschnitt 21 Zu § 212 Absatz 1 Nummer 8 der Abgabenordnung
Abschnitt 22 Zu § 156 Absatz 1 der Abgabenordnung
Abschnitt 23 Zu § 35 Absatz 1 Nummer 4 des Gesetzes
Abschnitt 24 Zu § 381 Absatz 1 der Abgabenordnung
Abschnitt 25 Schlussbestimmungen