Gesetze › TArztHAusbZustV Schlußformel TArztHAusbZustV Der Bundesminister für Jugend, Familie und Gesundheit Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Stelle sowie über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung zum Tierarzthelfer/zur Tierarzthelferin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 4 Inkrafttreten