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TEHG
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Grundpflichten
- § 4Emissionsgenehmigung
- § 5Ermittlung von Emissionen und Emissionsbericht
- § 6Überwachungsplan
- § 7Abgabeverpflichtung
Abschnitt 3 Gemeinsame Vorschriften
- § 8Gültigkeit und Übertragung von Berechtigungen und Emissionszertifikaten
- § 9Emissionshandelsregister
- § 10Versteigerung
- § 11Zuständigkeiten; Beleihung
- § 12Überwachung
- § 13Datenübermittlung
- § 14Prüfstellen
- § 15Formvorschriften; elektronische Kommunikation
- § 16Änderung der Identität oder Rechtsform
- § 17Ausschluss der aufschiebenden Wirkung
- § 18Verordnungsermächtigungen
Abschnitt 4 Besondere Vorschriften
Unterabschnitt 1 Anlagen
- § 19Regelungen zum Anwendungsbereich bei Anlagen
- § 20Emissionsgenehmigung für Anlagen
- § 21Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen für Anlagen
- § 22Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Anlagen; Anpassung des Überwachungsplans
- § 23Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- § 24Ausgabe von Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- § 25Durchsetzung von Rückgabeverpflichtungen
- § 26Pflichtenfreistellung für Betreiber von Anlagen mit überwiegendem Biomasseeinsatz
- § 27Einheitliche Anlage eines Anlagenbetreibers
- § 28Verordnungsermächtigungen für den Bereich Anlagen
Unterabschnitt 2 Luftverkehr
- § 29Regelungen zum Anwendungsbereich im Luftverkehr
- § 30Berichterstattung über die im Luftverkehr auftretenden Nicht-CO2-Effekte
- § 31Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan, die Berichterstattung und die Abgabe von Berechtigungen für Luftverkehrstätigkeiten
- § 32Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen an Luftfahrzeugbetreiber
- § 33Überwachung, Berichterstattung, Prüfung und Kompensation nach CORSIA
- § 34Veröffentlichung von Daten
- § 35Verordnungsermächtigungen für den Bereich Luftverkehr
Unterabschnitt 3 Seeverkehr
- § 36Ergänzende Regelungen zum Anwendungsbereich und zur Zuständigkeit
- § 37Berichterstattung und Abgabe von Berechtigungen für Schifffahrtsunternehmen
- § 38Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für Seeverkehrstätigkeiten
- § 39Kostenerstattungsanspruch des Schifffahrtsunternehmens
- § 40Verordnungsermächtigungen für den Bereich Seeverkehr
Unterabschnitt 4 Brennstoffemissionshandel
- § 41Emissionsgenehmigung für Verantwortliche
- § 42Ergänzende Anforderungen an den Überwachungsplan für den Brennstoffemissionshandel; Anpassung des Überwachungsplans
- § 43Ermittlung von und Berichterstattung über Emissionen; sonstige Berichts- und Nachweispflichten; Verifizierung
- § 44Verordnungsermächtigungen für den Bereich Brennstoffemissionshandel
Abschnitt 5 Sanktionen
- § 45Durchsetzung der Berichtspflicht
- § 46Durchsetzung der Abgabepflicht
- § 47Ausweisungs- und Festhalteanordnung gegen Schifffahrtsunternehmen
- § 48Maßnahmen gegen Luftfahrzeugbetreiber
- § 49Bußgeldvorschriften
Abschnitt 6 Übergangs- und Sonderregelungen
- § 50Allgemeine Übergangsregelung für Anlagenbetreiber
- § 51Übergangsregelung für die Zuteilung kostenloser Berechtigungen an Anlagenbetreiber
- § 52Sonderregelung für Abfallverbrennungsanlagen
- § 53Übergangsregelung für die Anwendung der Pflichtenfreistellung nach § 26
- § 54Übergangsregelung für Luftfahrzeugbetreiber
- § 55Übergangsregelung für Seeverkehrstätigkeiten
- § 56Übergangsregelung für den Brennstoffemissionshandel bei außergewöhnlichen Marktentwicklungen
- Anhang(zu den §§ 2 bis 4, 13, 19, 21, 27, 28, 33, 37, 41 bis 44, 50, 52 und 55) Einbezogene Tätigkeiten und Treibhausgase