§ 3 TextilGestAusbV
Struktur der Berufsausbildung
Die Berufsausbildung gliedert sich in gemeinsame Ausbildungsinhalte und in die Ausbildung in einer der Fachrichtungen:
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilgestalter und zur Textilgestalterin im Handwerk · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle