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§ 3 TextRMstrV
Meisterprüfungsarbeit
Als Meisterprüfungsarbeit ist eine der beiden nachstehend genannten Arbeiten auszuführen:
- 1.
Behandeln unterschiedlicher Reinigungsteile durch
- a)
Kennzeichnen; Vorsortieren nach Farben, Fasern und Pflegekennzeichen,
- b)
Vorbehandeln nach Art der Verschmutzung,
- c)
Zusammenstellen der Maschinenbeladung und Aufstellen eines Bearbeitungsplans entsprechend der Behandlung und Ausrüstung,
- d)
Durchführen der maschinellen Reinigung und Ausrüstung,
- e)
Nachbehandeln zur Beseitigung von Restverfleckungen,
- f)
Formbügeln, Pressen und Zusammenlegen,
- g)
Handbügeln,
- h)
Durchführen der Endkontrolle.
- a)
- 2.
Behandeln unterschiedlicher Waschteile durch
- a)
Kennzeichnen; Vorsortieren nach Farben, Fasern und Pflegekennzeichen,
- b)
Aufstellen eines Bearbeitungsplans einschließlich Bestimmen des Belade- und Flottenverhältnisses sowie der Menge des Waschmittels und der Zusätze für die Ausrüstung,
- c)
Durchführen und Kontrollieren des Waschgangs,
- d)
Pressen der Kittel und Oberhemden,
- e)
Handbügeln,
- f)
Mangeln und Falten der Flachwäsche,
- g)
Durchführen der Endkontrolle.
- a)