Die Prüfer haben gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren. Mit Einwilligung des Prüflings kann die Prüfungsorganisation das Ergebnis der Prüfung der Ausbildungsorganisation des Prüflings mitteilen.
Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle