Der schriftliche und der mündliche Teil der Prüfung sind von den Prüfern mit jeweils einer Dezimalnote nach Anlage 2 zu bewerten. Die Prüfer müssen jeden Prüfungsteil einvernehmlich bewerten.
Triebfahrzeugführerschein-Prüfungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle