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Anlage 5 TfV
(zu § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5, § 6 Absatz 1, § 7a Absatz 3 Satz 1 und § 11 Absatz 3 Satz 1) Allgemeine Fachkenntnisse für den Erwerb des Triebfahrzeugführerscheins
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 723; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
Ziele der allgemeinen Ausbildung Erwerb von theoretischen und praktischen Grundkenntnissen
- a)
der Eisenbahntechnik, einschließlich der Sicherheitsgrundsätze des Eisenbahnbetriebes;
- b)
der mit dem Eisenbahnbetrieb verbundenen Risiken und der verschiedenen Möglichkeiten zur Risikovermeidung;
- c)
über ein oder mehrere Betriebsverfahren, Zugbeeinflussungssysteme und Signalsysteme;
- d)
der technischen Anforderungen an Triebfahrzeuge, Güterwagen, Reisezugwagen und sonstige Fahrzeuge.
- a)
- 2.
Ausbildungsinhalte
- a)
Struktur der Rechts- und Beförderungsgrundlagen in Bezug auf den Eisenbahnbetrieb und die Sicherheit, allgemeine Übersicht über das Regelwerk und Grundsätze des Umweltschutzes;
- b)
Grundlagen der Eisenbahntechnik, einschließlich der Sicherheitsgrundsätze des Eisenbahnbetriebs;
- c)
Besonderheiten des Eisenbahnwesens, wie lange Bremswege, Einflüsse der Witterung, Fahren im Raumabstand, Betriebsstellen, Erfordernis und Zweckdienlichkeit der Signalisierung;
- d)
Anforderungen an Bahnanlagen, wie Lichtraumprofil, Spurweite, Gleisabstand, Belastbarkeit des Oberbaus, Oberleitung, Zugbeeinflussung, Fernmeldeanlagen;
- e)
Elemente der Bahnhöfe, wie Gleise, Weichen, Signale, und Abgrenzung zur freien Strecke;
- f)
Grundsätze der Betriebsverfahren;
- g)
Grundsätze der Leit- und Sicherungstechnik mit Gleisfreimeldeanlagen, Signalisierung, Fahrstraßen, Flankenschutz und Durchrutschwegen, Heißläufer- und Festbremsortungsanlagen;
- h)
Grundlagen der Bahnstromversorgung;
- i)
Anforderungen an Fahrzeuge und Züge;
- j)
Aufgabe und Einrichtungen der Zugbeeinflussung;
- k)
Anforderungen im Bahnbetrieb;
- l)
Bestimmungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung;
- m)
Verhaltensregeln bei Unregelmäßigkeiten, Störungen und Unfällen;
- n)
Aufgaben der Mitarbeiter im Bahnbetrieb und deren betriebliche Kommunikation;
- o)
Spezifische Tätigkeiten des Triebfahrzeugführers:
- aa)
Vorbereitungstätigkeiten bei Schichtbeginn,
- bb)
Zusammenstellen und auf dem neuesten Stand Halten der notwendigen Unterlagen,
- cc)
Vorbereitungsarbeiten am Triebfahrzeug,
- dd)
Vorbereiten des Zuges,
- ee)
Abfahrt des Zuges,
- ff)
Zugfahrt und eventuelle Besonderheiten,
- gg)
Ende der Zugfahrt,
- hh)
Abschlussarbeiten am Triebfahrzeug,
- ii)
Abschlusstätigkeiten bei Schichtende.
- aa)
- a)