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Anlage 9 TfV
(zu § 10 Absatz 2 und 3) Register der Triebfahrzeugführerscheine
(Fundstelle: BGBl. I 2011, 729 - 732; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
- 1.
Register der Triebfahrzeugführerscheine Das Register gestaltet sich wie folgt:
Nr. Anzuzeigende Daten Inhalt Format Status der Angabe 1 Nummer des Triebfahrzeugführerscheins 1.1 Nummer des Triebfahrzeugführerscheins EIN (12 Ziffern) Verbindlich 2 Aktueller Status des Triebfahrzeugführerscheins 2.1 Angabe des aktuellen Status des Triebfahrzeug- führerscheins –gültig–ausgesetzt–entzogen Text Verbindlich 2.2 Grund der Aussetzung bzw. der Entziehung –Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 TfV Text Verbindlich 3 Name des Inhabers 3.1 Im Reisepass oder Personalausweis angegebener Name Text Verbindlich 4 Vorname des Inhabers 4.1 Im Reisepass oder Personalausweis angegebener Vorname Text Verbindlich 5 Geburtsdatum des Inhabers 5.1 Geburtsdatum des Inhabers JJJJ-MM-TT Verbindlich 6 Geburtsort des Inhabers 6.1 Geburtsort des Inhabers Text Verbindlich 7 Ausstellungsdatum des Triebfahrzeugführerscheins 7.1 Ausstellungsdatum des Triebfahrzeugführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 8 Datum des Ablaufs der Gültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins 8.1 Datum des voraussichtlichen Ablaufs der Gültigkeit des Triebfahrzeugführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 9 Bezeichnung der zuständigen Behörde 9.1 Bezeichnung der zuständigen Behörde Text Verbindlich 11 Lichtbild des Inhabers 11.1 Lichtbild Original/Fotokopie/ eingescanntes Bild Verbindlich 12 Unterschrift des Inhabers 12.1 Unterschrift Original/Fotokopie/ eingescannte Unterschrift Verbindlich 13 Anschrift des Inhabers 13.1 Anschrift des Inhabers Straße und Hausnummer Text Verbindlich 13.2 Ort Text Verbindlich 13.3 Land Text Verbindlich 13.4 Postleitzahl Alphanumerische Angabe Verbindlich 14 Weitere Angaben 14.1 Zusätzliche Angaben Kodierte Information Verbindlich Feld 9a.1 – Muttersprache(n) des Triebfahrzeugführers Text Feld 9a.2 – Zusatzinformation Text 15 Gesundheitlich bedingte Einschränkungen 15.1 Angaben zu medizinischen Anforderungen Kodierte Information Verbindlich Vorgeschriebenes Tragen von Brille oder Kontakt- linsen (Gemeinschafts- kodierung b.1) Vorgeschriebenes Tragen einer Kommunikationshilfe (Gemeinschafts- kodierung b.2) 15a Anschrift des Unternehmers, der den Triebfahrzeugführer verantwortlich einsetzt 15a.1 Anschrift des Unternehmers Straße und Hausnummer Text Verbindlich 15a.2 Ort Text Verbindlich 15a.3 Land Text Verbindlich 15a.4 Postleitzahl Alphanumerische Angabe Verbindlich 15a.5 Telefonnummer Text Verbindlich 15a.6 Faxnummer Text Verbindlich 15a.7 E-Mail-Adresse Text Verbindlich 16 Datum der Ersterteilung 16.1 Datum der Ersterteilung JJJJ-MM-TT Verbindlich 17 Datum des Ablaufs der Gültigkeit 17.1 Datum des Ablaufs der Gültigkeit (und der voraussichtlichen Verlängerung) des Triebfahrzeugführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 19 Änderung(en) 19.1 Datum der Änderung JJJJ-MM-TT Verbindlich 19.2 Grund der Änderung Text Verbindlich 20 Aussetzung(en) nach § 19a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV 20.1 Dauer der Aussetzung Von (Datum) bis (Datum) Verbindlich 20.2 Grund der Aussetzung –Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 TfV Text Verbindlich 21 Entziehung nach § 19a Absatz 1 in Verbindung mit § 5 Absatz 1 TfV 21.1 Datum der Entziehung JJJJ-MM-TT Verbindlich 21.2 Grund der Entziehung –Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TfV–Wegfall der Voraussetzung nach § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 TfV Text Verbindlich 22 Als verloren gemeldeter Triebfahrzeugführerschein 22.1 Datum der Meldung JJJJ-MM-TT Verbindlich 22.2 Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 23 Als entwendet gemeldeter Triebfahrzeugführerschein 23.1 Datum der Meldung JJJJ-MM-TT Verbindlich 23.2 Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 24 Als zerstört gemeldeter Triebfahrzeugführerschein 24.1 Datum der Meldung JJJJ-MM-TT Verbindlich 24.2 Datum der Ausstellung eines Ersatzführerscheins JJJJ-MM-TT Verbindlich 25 Ausbildung 25.1 Grundlegende Anforderung Höchstes Zertifizierungsniveau Text Verbindlich 26 Körperliche Eignung 26.1 Grundlegende Anforderung Bescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 TfV Text Verbindlich 26.2 Datum der Untersuchung JJJJ-MM-TT Verbindlich 26.3 Nachfolgende regel- mäßige Untersuchungen Bestätigt/nicht bestätigt Text Verbindlich 26.4 (mehrere Einträge möglich) Datum der letzten Untersuchung JJJJ-MM-TT Verbindlich 26.5 Nächste Untersuchung Voraussichtliches Datum der nächsten Untersuchung JJJJ-MM-TT Verbindlich 26.6 Anmerkungen Erläuterung der Anmerkungen –normaler Zeitplan–voraussichtlicher Zeitplan (nach ärztlichem Attest)–Änderung der Be- schränkungskodierung Text Verbindlich 27 Psychologische Eignung 27.1 Grundlegende Anforderung Bescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 TfV Text Verbindlich 27.2 Datum der Untersuchung JJJJ-MM-TT Verbindlich 27.3 Nächste Untersuchung(en) Nur falls notwendig Text Verbindlich 27.4 Datum etwaiger Folgeuntersuchungen JJJJ-MM-TT Verbindlich 28 Allgemeine Fachkenntnisse 28.1 Grundlegende Anforderung Bescheinigung über das Erfüllen der Anforderung von § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 TfV Text Verbindlich 28.2 Datum der Prüfung JJJJ-MM-TT Verbindlich 28.3 Nachfolgende Überprüfungen JJJJ-MM-TT Verbindlich - 2.
Auskunftsrechte Auskunft aus dem Register der Triebfahrzeugführerscheine ist den folgenden Berechtigten über den aktuellen Status von Triebfahrzeugführerscheinen zur Echtheits- und Gültigkeitsfeststellung sowie zur Feststellung des Vorliegens der nach § 5 Absatz 1 erforderlichen Voraussetzungen zu erteilen:
- a)
Unternehmern, die Triebfahrzeugführer beschäftigen oder unter Vertrag genommen haben;
- b)
jedem Arbeitgeber von Triebfahrzeugführern, die einen Triebfahrzeugführer zu beschäftigen beabsichtigen;
- c)
den zuständigen Behörden der anderen Mitgliedstaaten zur Kontrolle der im Gebiet ihrer Rechtshoheit verkehrenden Züge oder in Bezug auf die Einhaltung der Richtlinie 2007/59/EG durch alle im Gebiet ihrer Rechtshoheit tätigen Triebfahrzeugführer;
- d)
der Eisenbahnagentur der Europäischen Union, um die Umsetzung der Richtlinie 2007/59/EG zu untersuchen;
- e)
der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung oder jeder Untersuchungsstelle eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/798 zur Untersuchung von gefährlichen Ereignissen im Eisenbahnbetrieb und
- f)
den Eisenbahnaufsichtsbehörden der Länder.
- a)