Gesetze › ThermMAusbV § 3 ThermMAusbV Ausbildungsdauer, Fachrichtungen Die Ausbildung dauert drei Jahre. Für das dritte Ausbildungsjahr kann zwischen den Fachrichtungen1.Thermometerblasen und2.Thermometerjustierengewählt werden. Thermometermacher-Ausbildungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 2 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes § 4 Ausbildungsberufsbild