Gesetze › Tier-LMHV › Abschnitt 5 Gemeinsame Anforderungen an die Abgabe kleiner Mengen von Lebensmitteln, den Einzelhandel und das Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 § 20 Tier-LMHV (weggefallen) Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle § 19a Ausnahmen für die Herstellung von Hart- und Schnittkäse in Betrieben der Alm- oder Alpwirtschaft § 20a Besondere Anforderungen bei Abgabe roheihaltiger Lebensmittel