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Anlage 8 Tier-LMHV

(zu § 12) Muster

(Fundstelle: BGBl. I 2018, 517 - 518 bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)

Begleitschein zu einer außerhalb eines Schlachthofes erfolgten Notschlachtung eines frisch verletzten Tieres nach Anhang III Abschnitt I Kapitel VI Nummer 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004

  1. 1.

    Angaben zum Tier:

    Tierart:.....Rasse: .....Geschlecht:.....Alter:.....
    Ohrmarken-, Chip- oder Equidenpass-Nr. oder Tätowierung.....
  2. 2.

    Der unterzeichnende LebensmittelunternehmerName, Adresse: Registriernummer des Erzeugerbetriebs: erklärt:Das unter Nummer 1 beschriebene Tier wird zum Schlachthof ..... in ..... gebracht. Das Tier

    1. –

      hat keine verbotenen oder nicht als Arzneimittel zugelassenen oder registrierten oder nicht als Futtermittelzusatzstoffe zugelassenen Stoffe mit pharmakologischer Wirkung erhalten,

    2. –

      ist mit zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln behandelt worden: Ja/Nein.Wenn ja, Angabe des/der Arzneimittel, des Behandlungsdatums/der Behandlungsdaten und ggf. der Wartezeit/en

      ......
      ......
      (Ort, Datum)(Unterschrift des Lebensmittelunternehmers)
  3. 3.

    (weggefallen)

Nicht Zutreffendes streichen.

Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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