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TierSchlV
Tierschutz-Schlachtverordnung
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
- § 1Anwendungsbereich
- § 2Begriffsbestimmungen
- § 3Allgemeine Grundsätze
- § 4Sachkunde
- § 5Treiben und Befördern von Tieren innerhalb eines Schlachthofes
Abschnitt 2 Vorschriften über Schlachthöfe
- § 6Anforderungen an die Ausstattung
- § 7Allgemeine Vorschriften über das Betreuen von Tieren
- § 8Betreuen von Tieren, die sich nicht in Behältnissen befinden
Abschnitt 3 Vorschriften über das Aufbewahren von Fischen und Krebstieren
Abschnitt 4 Vorschriften über das Ruhigstellen, Betäuben, Schlachten und Töten von Tieren
- § 11Ruhigstellen warmblütiger Tiere
- § 12Betäuben, Schlachten und Töten
- § 13Behördliche Zulassung weiterer Betäubungs- oder Tötungsverfahren
- § 14Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten
- § 15Entsprechende Anwendung von EU-Vorschriften
Abschnitt 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussbestimmungen
- § 16Ordnungswidrigkeiten
- § 17Übergangsbestimmungen
- § 18Aufheben von Vorschriften
- § 19Inkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu § 12 Absatz 3 und 10) Abweichende und zusätzliche Bestimmungen zu den zulässigen Betäubungsverfahren nach Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009
- Anlage 2(zu § 12 Absatz 6) Höchstdauer zwischen Betäuben und Entblutungsschnitt