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TierSchVersV

Tierschutz-Versuchstierverordnung

Stand: 26. Oktober 2026 · Zuletzt geändert durch Art. 1 V v. 10.10.2025 I Nr. 238 · Quelle

Abschnitt 1 Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe
Unterabschnitt 2 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
Unterabschnitt 1 Durchführung von Tierversuchen
Unterabschnitt 2 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
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