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TierSchVersV
Tierschutz-Versuchstierverordnung
Abschnitt 1 Halten von Wirbeltieren und Kopffüßern zur Verwendung in Tierversuchen oder zu anderen wissenschaftlichen Zwecken
Unterabschnitt 1 Anforderungen an die Haltung sowie an Einrichtungen und Betriebe
- § 1Anforderungen an die Haltung von Wirbeltieren und Kopffüßern
- § 2Anforderungen an die Tötung von Wirbeltieren und Kopffüßern
- § 3Anforderungen an die Sachkunde
- § 4Organisationspflichten
- § 5Tierschutzbeauftragte
- § 6Tierschutzausschuss
- § 7Führen von Aufzeichnungen
- § 8Besondere Aufzeichnungen bei Hunden, Katzen und Primaten
- § 9Kennzeichnung von Hunden, Katzen und Primaten
- § 10Anderweitige Unterbringung oder Freilassung von Wirbeltieren und Kopffüßern
Unterabschnitt 2 Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Tierschutzgesetzes
- § 11Erlaubnisvoraussetzungen
- § 12Beantragen der Erlaubnis
- § 13Erlaubnisbescheid, Anzeige und Erlaubnis von Änderungen
Abschnitt 2 Durchführung, Genehmigung und Anzeige von Tierversuchen
Unterabschnitt 1 Durchführung von Tierversuchen
- § 15Anforderungen an Räumlichkeiten und Anlagen
- § 16Anforderungen an die Sachkunde
- § 17Schmerzlinderung und Betäubung
- § 18Erneutes Verwenden von Wirbeltieren und Kopffüßern
- § 19Verwenden gezüchteter Wirbeltiere und Kopffüßer
- § 20Verwenden wildlebender Tiere
- § 21Verwenden herrenloser oder verwilderter Haustiere
- § 22Verwenden geschützter Tierarten
- § 23Verwenden von Primaten
- § 24Herkunft zu verwendender Primaten
- § 25Durchführung besonders belastender Tierversuche
- § 26Genehmigungen in besonderen Fällen
- § 27Zweckerreichung
- § 28Verfahren nach Abschluss, Nachbehandlung
- § 29Führen von Aufzeichnungen zu Tierversuchen
- § 30Pflichten des Leiters
Unterabschnitt 2 Genehmigung und Anzeige von Versuchsvorhaben
- § 31Beantragen der Genehmigung
- § 32Genehmigungsverfahren, Bearbeitungsfristen
- § 33Genehmigungsbescheid, Befristung
- § 34Genehmigung und Anzeige von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben
- § 35Rückblickende Bewertung von Versuchsvorhaben
- § 36Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Versuchsvorhaben nach § 8a Absatz 1 des Tierschutzgesetzes
- § 37Sammelgenehmigung und Genehmigung von Änderungen genehmigter Versuchsvorhaben im vereinfachten Genehmigungsverfahren
- § 38Prüfung der Anzeige von Änderungen von Versuchsvorhaben
- § 39Anzeige von Versuchsvorhaben an Zehnfußkrebsen
- § 40Aufbewahrungspflicht
- § 41Veröffentlichung von Zusammenfassungen
- § 42Tierversuchskommissionen
- § 43Unterrichtung des Bundesministeriums
Abschnitt 3 Ordnungswidrigkeiten
Abschnitt 4 Übergangs- und Schlussbestimmungen
- § 45Aufgaben nach Artikel 49 der Richtlinie 2010/63/EU
- § 46Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
- § 47Unberührtheitsklausel
- § 48Übergangsvorschriften
- Anlage 1Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Pflege oder das Töten von Tieren oder die Planung oder die Durchführung von Tierversuchen erforderlich sind
- Anlage 2(zu § 2 Absatz 2) Tötungsverfahren