§ 46 TierSchVersV
Beratung zu Alternativen zu Tierversuchen
Das Bundesinstitut berät die zuständigen Behörden in Angelegenheiten, die mit Alternativen zu Tierversuchen zusammenhängen.
Tierschutz-Versuchstierverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle