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§ 31 TierZDV

Zulassungsvoraussetzungen

An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer

  1. 1.

    die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und

  2. 2.

    eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.

Tierzuchtdurchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle

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