§ 31 TierZDV
Zulassungsvoraussetzungen
An einem Lehrgang über Embryotransfer darf nur teilnehmen, wer
- 1.
die Abschlussprüfung eines Lehrgangs für Besamungsbeauftragte nach § 27 bestanden und
- 2.
eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Besamungsbeauftragter ausgeübt hat.
Tierzuchtdurchführungsverordnung · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle