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TierZDV
Tierzuchtdurchführungsverordnung
Kapitel 1 Allgemeine Bestimmungen
Kapitel 2 Zuchtverbände, Zuchtunternehmen und Zuchtprogramme
- § 2Für die Zuchtarbeit verantwortliche Person
- § 3Genehmigung von Zuchtprogrammen für reinrassige Zuchttiere
- § 4Genehmigung von Zuchtprogrammen für Hybridzuchtschweine
- § 5Kennzeichnung und Identifizierung von Zuchttieren
- § 6Eintragungsbestätigungen für Vorbuchtiere und Tierzuchtbescheinigungen
- § 7Pferdesportliche Veranstaltungen
- § 8Zuchtprogramme zur Wiederherstellung einer ausgestorbenen oder einer ernsthaft vom Aussterben bedrohten einheimischen Rasse
- § 9Aufstiegsregelungen bei gefährdeten Rassen und robusten Schafrassen
Kapitel 3 Gewinnung, Behandlung, Lagerung, Abgabe und Verwendung von Samen, Eizellen und Embryonen von Zuchttieren
Abschnitt 1 Künstliche Besamung
- § 10Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- § 11Anforderungen an den Betrieb einer nationalen Besamungsstation
- § 12Kennzeichnungsnummer der nationalen Besamungsstation
- § 13Kennzeichnung von Samen
- § 14Aufzeichnungen über Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen, Samenbegleitschein
- § 15Aufzeichnungen über die Verwendung von Samen
Abschnitt 2 Tierzüchterische Bestimmungen für die künstliche Besamung
Abschnitt 3 Embryotransfer
- § 17Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 18Anforderungen an den Betrieb einer Embryo-Entnahme- oder Erzeugungseinheit
- § 19Kennzeichnungsnummer der nationalen Embryo-Entnahmeeinheit
- § 20Kennzeichnung von Eizellen und Embryonen
- § 21Aufzeichnungen über Erzeugung, Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Eizellen und Embryonen, Embryobegleitschein
- § 22Aufzeichnungen über die Verwendung von Embryonen
Abschnitt 4 Bestimmungen zum Datenzugang
Kapitel 4 Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz
Abschnitt 1 Ausbildungsstätten
Abschnitt 2 Lehrgänge über künstliche Besamung
Unterabschnitt 1 Lehrgänge für Besamungsbeauftragte
Unterabschnitt 2 Kurzlehrgänge über Eigenbestandsbesamung
Abschnitt 3 Lehrgänge über Embryotransfer
Kapitel 5 Ordnungswidrigkeiten und Schlussvorschriften
- § 34Ordnungswidrigkeiten
- § 35Übergangsvorschriften
- § 36Inkrafttreten, Außerkrafttreten
- Schlussformel
- Anlage 1(zu den §§ 10 und 11) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Besamungsstation
- Anlage 2(zu § 11 Satz 1 Nummer 5 bis 7 und 11) Vorgeschriebene Voraussetzungen und Überprüfungen an männlichen Tieren, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung und zum Natursprung vorgesehen sind
- Anlage 2a(zu § 11 Satz 1 Nummer 7a) Vorgeschriebene Untersuchungen an männlichen Equiden, die zur Gewinnung von Samen für die künstliche Besamung vorgesehen sind
- Anlage 3(zu § 17) Anforderungen an Einrichtungen einer nationalen Embryo-Entnahmeeinheit