Der Ausbildungsberuf Tischler/Tischlerin wird nach § 25 der Handwerksordnung für die Ausbildung für das Gewerbe Nummer 27, Tischler der Anlage A der Handwerksordnung staatlich anerkannt.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tischler/zur Tischlerin · Stand: 26. Oktober 2026 · Quelle